Leistungsauftrag des Vorstandes an die Beratungsstelle
Einleitung
Der Verein Solothurnische Beratungsstelle für Sehbehinderte
in Olten (Trägerschaft) führt an der Baslerstrasse 66 in Olten eine Beratungsstelle
für Sehbehinderte. In Solothurn, an der Zuchwilerstrasse 41, werden Teilangebote erbracht.
Aufgaben
Zum Auftrag gehören folgende Dienstleistungen:
Erfüllung des Leistungsauftrages BSV 2011-2014
Mitarbeit in der Einfachen Gesellschaft: Zusammen mit dem Präsidenten (Weisungsrecht), Wahrnehmung der Interessen und des Stimmrechts und Mitarbeit in Arbeitsgruppen
Reha-Informatik für Sehbehinderte gemäss Konzept
Rechenschaftspflicht gegenüber Trägerschaft:
– Budgeteingabe bis 31. Oktober
– Revidierter Jahresabschluss bis 15. März
– Kennzahlen nach Vorgaben des Vorstandes bis 31. Juli
– Einhaltung der Zewo-Vorgaben
Jahresbericht: Lieferung der operativen Inhalte bis 15. April
Verbindung zur Tandemgruppe Solothurn und Umgebung
Die Tätigkeiten innerhalb dieser Schwerpunkte
sowie weitere Aktivitäten werden in den Jahreszielen festgehalten, der Trägerschaft
unterbreitet und alljährlich von der Stellenleitung und vom Vorstand gemeinsam
begutachtet.
Zielgruppen
Sehbehinderte aus dem Kanton Solothurn und Umgebung in
allen Altersgruppen (in der Regel nach der Schulpflicht) und in jedem Grad der Behinderung, sowie deren Familien, Begleitpersonen und ArbeitgeberInnen und/oder Bildungsinstitutionen.
Arbeit der Beratungsstelle
Die Beratungsstelle arbeitet mit variablen Stellenprozenten,
aufgeteilt entsprechend den Aufgaben des Leistungsauftrages BSV in beraterische und verwalterische (Planung, Administration,
Statistik, Rechnungswesen) Tätigkeiten. Im Rahmen des Budgets muss die personelle
Entwicklung der Stelle verbindlich festgehalten werden.
Die Mitarbeitenden
Das Team der Beratungsstelle wird durch die Stellenleitung geführt. Deren Kompetenzen sind im Stellenbeschrieb/Pflichtenheft festgehalten. Die Stellenleitung ist für die operativen Geschäfte verantwortlich und AnsprechpartnerIn für die Trägerschaft, die Öffentlichkeit und für die Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden haben bei der Trägerschaft Beschwerderecht.
Die Anstellungs- und Kündigungskompetenz liegt bei der Stellenleitung. Sie ist auch verantwortlich für die Förderung der Mitarbeitenden und der Praktikanten und Praktikantinnen.
Die Stellenleitung ist zusammen mit den Mitarbeitenden für die Umsetzung des Leistungsauftrages in quantitativer und qualitativer Hinsicht verantwortlich.
Bei jährlichen Mitarbeitendengesprächen werden die Erfüllung des Pflichtenheftes und des Leistungsauftrages und das Verhalten besprochen. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht und respektieren in Bezug auf die KlientInnen-Arbeit den Datenschutz.
Die Stellenleitung muss an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Die Mitarbeitenden können in den Vorstand, in die Ressorts und in die Arbeitsgruppen zur Mitarbeit einbezogen werden.
Weiterbildung, Ausbildungen und Supervisionen, Praxisberatung
Die Teilnahme an Teamsitzungen, internen und externen Weiterbildungen ist für die Mitarbeitenden verbindlich.
Die nötigen Mittel für Weiterbildungen, Supervision und/oder Teamtage werden von der Trägerschaft im Jahresbudget bewilligt.
Die Kompetenzen zur gerechten Verteilung dieser Ressourcen liegen bei der Stellenleitung.
Länger dauernde, kostenaufwändige Fachausbildungen können auf Antrag von der Trägerschaft bewilligt werden.
Dabei sind die Bedingungen klar zu regeln (finanzielle Beteiligung, Vereinbarung über eine zeitliche Ausdehnung des Arbeitsverhältnisses etc.)
Teamarbeit und Teamentwicklung
Gegenseitige Unterstützung und transparente Arbeitsweise sind Voraussetzung für eine effiziente und konstruktive Teamarbeit. Gegenseitige Vertretungen sind zu koordinieren und abzusprechen.
Die Pflege der "Corporate Identity" ist unabdingbarer Bestandteil in der Zusammenarbeit zwischen Vorstand, den Mitarbeitenden, Vereinsmitgliedern und KlientInnen.
Die strategischen und operativen Organe sollen jährlich den Entwicklungsprozess in fachlicher und kooperativer Hinsicht entsprechend dem Leitbild überprüfen.
Finanzen
Die Beratungsstelle erstellt jährlich ein Budget (Betrieb und Investitionen) gemäss Anlageplan. Dieses wird durch die Trägerschaft geprüft und genehmigt. Das Umsetzen und Einhalten des genehmigten Budgets ist in der Kompetenz der Stellenleitung.
Dauer
Der Leistungsauftrag ist für die Jahre 2011 bis und mit 2014 gültig.
Aufgaben der Trägerschaft
Die Trägerschaft ist das vorgesetzte Organ der Beratungsstelle und
Rekursinstanz der Mitarbeitenden.
Die Trägerschaft übernimmt die Aufgaben des Arbeitgebers gegenüber der Stellenleitung
Sie erteilt den Leistungsauftrag an die Stelle
Sie erlässt Reglemente (u.a. Personal- und Lohnreglement)
Sie erlässt das Leitbild
Sie genehmigt und überprüft die Jahresplanung und veranlasst ein regelmässiges Controlling
Sie organisiert für die Beratungsstelle die notwendigen finanziellen Mittel und überprüft deren wirtschaftliche Verwendung
Sie stellt der Beratungsstelle geeignete Räumlichkeiten und die Infrastruktur zur Verfügung
Öffentlichkeitsarbeit: Zusammen mit der Beratungsstelle (Lufeb) sensibilisiert sie die Öffentlichkeit für die Anliegen der Sehbehinderten.